Nach § 43c BRAO kann einem Anwalt mit besonderer Qualifikation und Erfahrung in einem Rechtsgebiet die Befugnis verliehen werden, eine Fachanwaltsbezeichnung zu führen. Diese Verleihung wird durch die Rechtsanwaltskammer vorgenommen.

Fachanwalt für Strafrecht § 13 FAO: Für das Fachgebiet Strafrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
1. Methodik und Recht der Strafverteidigung und Grundzüge der maßgeblichen Hilfswissenschaften,
2. materielles Strafrecht einschließlich Jugend-, Betäubungsmittel-, Verkehrs-, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht;
3. Strafverfahrensrecht einschließlich Jugendstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie Strafvollstreckungs- und Strafvollzugsrecht.

Derzeit sind im Land Brandenburg 2.172 Rechtsanwälte zugelassen. Hiervon sind nur 30 Fachanwälte für Strafrecht. Im Landgerichtsbezirk Frankfurt (Oder) sind gar nur 9 Anwälte als Fachanwälte für Strafrecht tätig! (Quelle: Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg, 20. Rundschreiben 2006; Stand 01.01.2006)