Strafanzeige erstatten



Strafanzeigen können Sie - auch ohne die kostenintensive Mitwirkung eines Rechtsanwaltes - bei der Staatsanwaltschaft oder Polizei jederzeit selbst erstatten. Dies ist insbesondere bei einfach gelagerten Sachverhalten empfehlenswert. Hierbei ist es übrigens ein Irrtum, wenn man meint, die Strafanzeige "lieber gleich beim Staatsanwalt" zu machen. Denn der erhofte "Zeitgewinn" ist oftmals ein Zeitverlust, da der Staatsanwalt der Sache nur ein Aktenzeichen verpasst und die Akte dann doch zur Polizei zur weiteren Ermittlung schickt. Insofern ist der Gang zu nächstgelegenen Polizeiwache der richtige Weg. Wer sich diesen Gang ersparen möchte, kann auch online eine Strafanzeige erstatten.



In schwierigen Fällen, gerade bei Wirtschaftskriminalität (zB. Betrug, Vorenthalten von Arbeitgeberanteilen usw.) oder beim Zusammenspiel von strafrechtlichen und schwierigen zivilrechtlichen Zusammenhängen wie etwa bei der Unterhaltspflichtverletzung ist es ratsam, die Anzeige gleich von einem versierten Juristen, bestenfalls einem Strafrechtler erstatten zu lassen, da dieser den Sachverhalt so aufbereiten und mit Material unterfüttern kann, dass dies den Ermittlungsorgangen Zeit und Aufwand spart. Unter Umständen kann dies über den Erfolg oder Mißerfolg einer Strafanzeige entscheiden.



Rechtsanwalt Stefan Böhme - Fachanwalt für Strafrecht - Rudolf-Breitscheid-Str. 12, 15230 Ffo Tel: 0335 / 6 85 19 60