Verkehrszentralregister in Flensburg


Registerinhalt

In die "Flensburger Sünderkartei" werden alle rechtskräftigen Ordnungswidrigkeiten (ab 40 Euro) und rechtskräftigen Straftaten eingetragenen. Die Bewertung der Verkehrsverstöße findet nach einer Skala von eins bis sieben Punkten statt. Ordnungswidrigkeiten werden mit einem bis vier Punkten und Straftaten mit fünf bis sieben Punkten bewertet.


Der Inhalt und der Umfang der im Verkehrszentralregister gespeicherten Daten ergibt sich aus § 28 StVG in Verbindung mit § 59 FeV. Dieses sind u. a. rechtskräftige Entscheidungen der Strafgerichte, soweit sie wegen einer im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begangenen rechtswidrigen Tat stehen, rechtskräftige Entscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit, wenn ein Fahrverbot oder eine Geldbuße von mindestens 40,00 Euro festgesetzt wurde, verwaltungsbehördliche Entscheidungen über Maßnahmen zur Fahrerlaubnis (z. B. Versagung, Entziehung), Teilnahmebescheinigungen über die Teilnahme an einem Aufbauseminar, sowie die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.


Das Punktesystem

Das Punktsystem sieht folgende abgestufte Maßnahmen (§ 4 Abs. 3 StVG) vor:

8 bis 13 Punkte

Verwarnung mit Hinweis auf die Möglichkeit der freiwilligen Teilnahme an einem Aufbauseminar

14 bis 17 Punkte

Anordnung, an einem Aufbauseminar teilzunehmen.

Falls innerhalb der letzten fünf Jahre ein Aufbauseminar besucht wurde, schriftliche Verwarnung mit dem Hinweis, ... freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. ... dass bei 18 Punkten die Fahrerlaubnis entzogen wird.

18 Punkte und mehr

Entziehung der Fahrerlaubnis


Tilgungsfristen

2 Jahre

bei einer Ordnungswidrigkeit (bei Tilgungshemmung jedoch nicht länger als fünf Jahre).

5 Jahre

bei Straftaten, die nicht im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen stehen. bei Verboten oder Beschränkungen, ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen.

10 Jahre

bei Straftaten, die im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen stehen. bei Entziehung, Versagung oder Erteilungssperre der Fahrerlaubnis


Punkteabbau

Abbau bis zu 4 Punkten

freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar und Punktestand bis 8 Punkte

Abbau von 2 Punkten

freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar und Punktestand von 9 bis 13 Punkten

Abbau von 2 Punkten

nach der Teilnahme an einem Aufbauseminar und freiwillige Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung bei 14 bis 17 Punkten


Wieviele Punkte hast Du in Flensburg?



Jeder Bürger kann - auch ohne anwaltliche Hilfe - Einsicht in seine "Sünderkartei" in Flensburg nehmen. Die Auskunft wird auf schriftlichen Antrag (per Post, nicht per Fax) kostenfrei erteilt. Beizufügen ist eine behördliche Identitätsbescheinigung (z.B. die amtliche Beglaubigung der Unterschrift,) oder ein Antrag mit persönlicher (nicht amtlich beglaubigter) Unterschrift unter Beifügung einer (vergrößerten) Ablichtung der Vorder- und Rückseite des Personalausweises oder des Passes, damit sichergestellt ist, dass nur der Betroffene Auskunft erhält. Im Antrag sind Ihre Personendaten - Vorname(n), Nachname, ggf. Geburtsname, Geburtsort und -datum - und die Anschrift anzugeben.

Er ist zu richten an das:


Kraftfahrtbundesamt

Fördestraße 16

24932 Flensburg


Antragsformulare sind u.a. im Internet unter www.kba.de erhältlich.


Rechtsanwalt Stefan Böhme - Fachanwalt für Strafrecht - Sophienstr. 5, 15230 Ffo Tel: 0335 / 6 85 19 60